Soziale Betriebs- und Haushaltshilfe
Die soziale Betriebshilfe ist eines der wichtigsten
Aufgaben der MR Tätigkeit
Eine Notlage kommt immer unerwartet. In Familienbetrieben
wird aber jede freie Hand benötigt. Fällt eine Arbeitskraft aus, kann das bereits den laufenden Betrieb lahmlegen. Im schlimmsten Fall trifft es den Landwirt oder die Landwirtin
selbst.
Wir vermitteln Ihnen soziale Betriebshilfe bei:
- Erkrankung des Unternehmers oder dessen Ehegatten
- Ein Betriebsunfall
- Wenn ein Klinik-/Kuraufenthalt bevorsteht
- Teilnahme an einer stationären oder ambulanten Reha-Maßnahme
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- Todesfall des Unternehmers sowie des Ehegatten
In Notsituationen übernimmt die SVLFG unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Betriebshilfe- und Haushaltshilfe.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen oder der Kostenübernahme erhältst Du hier.
Unser Service umfasst sowohl die Vermittlung der Helfer, die Erledigung der Formalitäten (Antrag, Verlängerung, usw.),
Kontrolle der Bescheide und die Abrechnung mit der SVLFG und den Betriebshelfern.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Tel.: 09736 75195-0