MR Saale-Rhön e.V. MR Rhön-Spessart-Main GmbH
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MR-Info-Agrar 07-08/2021

Leasing-Schlepper für 2021

 

Auch dieses Jahr stehen uns wieder zwei Leasing-Schlepper zur Verfügung:

 

  • Case IH Maxxum CVX 145 Hi-eSCR

145 PS

Preis:         23,50 € / netto je Betriebsstunde

 

  • Steyr CVT 6240 Hi-eSCR

240 PS

Preis:         26,50 € / netto je Betriebsstunde

 

  • Kurzscheibenegge - 5 m Arbeitsbreite

hydr. klappbar, Messerwalze, Striegel

Preis:         20,35 € / netto je ha

 

Sie übernehmen den Leasing-Schlepper vom vorherigen Benutzer vollgetankt und geben ihn an den Nachnutzer vollgetankt wieder weiter.

Am Jahresende werden die im Fahrtenbuch eingetragenen Stunden abgerechnet.

 

 

MR-Wetter APP

 

Eine perfekte Übersicht über das Wetter incl. Niederschlag, Wind, Luftfeuchte und Luftdruck findet man in der neu gestalteten

MR-WETTER APP

 

Einfach die App kostenlos im

PlayStore oder Appstore downloaden!

 

 

 

 

Änderungen in Ihrem Betrieb /

Änderung Steuerart

 

Falls sich zum 01.07.2021 an Ihrer Steuerart (Optierer, Pauschalierer), Ihrer Steuernummer, der Betriebsinhaber, der Bankverbindung etwas geändert hat, teilen Sie uns das bitte umgehend mit, um fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.

 

 

Neuigkeiten werden auch von uns vermehrt per E-Mail geschickt.

Wer seine E-Mailadresse noch nicht im Büro gemeldet hat, kann dies jederzeit tun. So erhalten Sie auch Neuigkeiten außerhalb des Info-Agrars.

 

 

Broschüren - „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“ und „Sicher transportieren“

 

Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden immer größer, schneller und schwerer. Gleichzeitig werden immer mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse über größere Strecken auf öffentlichen Straßen transportiert. Für eine sichere Fahrt bietet der aid Infodienst eine Neuauflage der Broschüre „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“ an.

Informationen rund um Führerschein, Maße und Gewichte, Kennzeichnung von Fahrzeugen und sicheres Fahren mit großen Fahrzeugen sind in den Broschüren umfassend und verständlich aufbereitet.

 

 

Die beiden Broschüren sind bei uns im MR-Büro vorrätig.

 

Vorteile MR-Abrechnungen

Sie haben als Mitglied viele Vorteile, wenn Sie über den Maschinenring abrechnen:

 

Sie übermitteln uns Ihre Abrechnungsdaten (Auftraggeber, Auftragnehmer, Leistungsdatum, Tätigkeit, Umfang, Preis)

 

Wir erstellen Ihre Rechnungen / Gutschriften als saubere, jederzeit reproduzierbare Abrechnungsbelege. Diese erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Wir wickeln den kompletten Zahlungsverkehr für Sie ab.

Durch Last- /Gutschriftverfahren erhalten Sie Ihr Geld sicher, rasch und vollständig auf Ihr Konto.

-Sie erhalten aus allen bei uns abgerechneten Leistungen folgende Bescheinigungen / Auswertungen

 

Gasölbescheinigung für Ihren      Agrardieselantrag

Bestätigung der emissionsarmen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger für KULAP B26

auf Wunsch eine Jahresaufstellung Ihrer überbetrieblichen Einnahmen und Ausgaben

 

Wir archivieren Ihre Abrechnungen mindestens 10 Jahre und können dadurch verloren gegangene Belege wieder ausfertigen.

 

 

 

Pressemitteilung SVLFG


Saisonarbeit: Neue Regeln für kurzfristige Beschäftigungen


Der Bundestag hat beschlossen, die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte anzuheben.
Sie sind nun sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung von vornherein auf vier Monate oder 102 Arbeitstage begrenzt ist. Bisher lag die Grenze bei drei Monaten oder 70
Arbeitstagen. Diese Regelung trat zum 1. Juni 2021 in Kraft und gilt für die Zeit vom
1. März bis 31. Oktober 2021.

Die neue Regelung ist insbesondere für die Beschäftigungsverhältnisse der Saisonarbeitskräfte relevant. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten (SVLFG) weist darauf hin, dass der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes von besonderer Bedeutung ist. Denn für Beschäftigungen, die vor diesem Tag aufgenommen wurden, gilt ein Bestandsschutz: Hat die Saisonbeschäftigung vor dem 1. Juni 2021 begonnen, gilt für sie weiterhin die alte Grenze.
Eine Umwandlung in eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist rückwirkend nicht möglich.
Wurde die Saisonbeschäftigung im Rahmen der bisherigen Zeitgrenzen zunächst auf drei
Monate oder 70 Arbeitstage befristet und war deswegen sozialversicherungsfrei, kann die
Beschäftigung nach dem 31. Mai 2021 auf insgesamt vier Monate oder 102 Arbeitstage
verlängert werden; sie bliebt auch dann sozialversicherungsfrei.
Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November 2020 (B 12 KR 34/19 R) kann sich
der Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung sogar noch verlängern. Die Monatsfrist und
die Anzahl der Arbeitstage sind danach gleichwertige Alternativen, um eine kurzfristige Beschäftigung beurteilen zu können. Das bisherige Prinzip, ab einer Fünf-Tage-Arbeitswoche
immer auf die Monatsfrist abzustellen, gehört damit der Vergangenheit an. Künftig kann in
allen Fällen eine „Günstiger-Prüfung“ vorgenommen werden – entweder Monatsfrist oder
Anzahl der Arbeitstage.


Ansprechpartner e.V.:

 

Julia Wehner: 09736 75195-0

Fax:                             09736 75195-9

E-Mail:             info@maschinenring-kg.de

 

 

 

MR Saale-Rhön e. V.

Hammelburger Straße 26

97723 Oberthulba

 

Tel.: 09736/75195-0

Fax: 09736/75195-9

Mail: info@maschinenring-kg.de

MR Rhön-Spessart-Main GmbH

Hammelburger Straße 26

97723 Oberthulba

 

Tel.: 09736/75195-3

Fax: 09736/75195-8

Mail: info@maschinenring-gmbh.de

 

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