Erhöhung der Stundensätze in der sozialen Betriebshilfe
Ab dem 1. Januar 2021 steigt der Stundenlohn für die MR-Klassik Kräfte in der sozialen Betriebshilfe.
Die SVLFG vergütet für MR-Klassik Kräfte 20,70 €/Std.
Für selbstbeschaffte Ersatzkräfte wird
12,25 €/Std bezahlt.
Für Fragen zur Betriebshilfe können Sie sich jederzeit an Ihren MR wenden.
Wir sind immer wieder auf der Suche nach Betriebshelfern.
Wenn Sie freie Kapazitäten haben und an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit interessiert sind, melden Sie sich bei uns im Büro!
MR-Verrechnungssatzheft
Ab 2021 gibt es ein neues MR-Verrechnungssatzheft. Sobald uns das neu gültige Verrechnungssatzheft vorliegt, wird es automatisch an alle Mitglieder verschickt.
Nichtmitglieder können das Preisheft, soweit noch vorhanden, gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € erwerben.
Bescheinigungen für den Verbrauch von Agrardiesel bei überbetrieblichen Maschineneinsatz
Die Bescheinigungen für die Auftragnehmer werden Anfang Februar an die Auftragnehmer zur Kontrolle versandt.
Nach der 14 tägigen Kontrollfrist werden die Bescheinigungen an die Auftraggeber Mitte/Ende Februar verschickt.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Gasölbescheinigung erstellt ist, können keine Abrechnungen aus 2020 mehr für die Bescheinigung berücksichtigt werden.
Nachtägliche Änderungen sind nach dem Versand nicht mehr möglich!!
Auch im Jahr 2021 wollen wir unseren
Mitgliedern zwei Leasingschlepper anbieten.
Nähere Informationen hierzu im nächsten
InfoAgrar.
Vorteile MR-Abrechnungen
Sie haben als Mitglied viele Vorteile, wenn Sie über den Maschinenring abrechnen:
Sie übermitteln uns Ihre Abrechnungsdaten (Auftraggeber, Auftragnehmer, Leistungsdatum, Tätigkeit, Umfang, Preis)
Wir erstellen Ihre Rechnungen / Gutschriften als saubere, jederzeit reproduzierbare Abrechnungsbelege. Diese erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.Wir wickeln den kompletten Zahlungsverkehr für Sie ab.
Gasölbescheinigung für Ihren Agrardieselantrag
Wir archivieren Ihre Abrechnungen mindestens 10 Jahre und können dadurch verloren gegangene Belege wieder ausfertigen.
Jahreshauptversammlung
Vorbehaltlich der Corona Situation:
04.03.2021 um 19:30 Uhr im
Landgasthof „Zum Stern“
97762 Hammelburg – Obererthal
Thema:
„Grüner Deal – Die Strategie vom Hof auf den Tisch“
Referent:
Dr. Alexander Beck,
Geschäftsführender Vorstand der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL)
WICHTIG wegen COVID19
Aktuelle Hinweise beachten:
Broschüren - „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“ und „Sicher transportieren“
Die Neuauflagen 2020 können bei uns im Büro für je 2,50 € (statt 5 €) bzw. 2,00 € (statt 3,50 €) erworben werden.
Vorführung:
MR Ackerschlagkartei „Mein Acker“
Unsere Ackerschlagkartei „MeinAcker“ ist im MR-Portal (https://apps.maschinenring.de/meinacker) verfügbar. Diese Anwendung wird für unsere Mitglieder bis einschließlich 2021 kostenfrei sein. Die Schläge können direkt aus IBALIS importiert werden.
Außerdem gibt es seit Anfang Dezember auch eine App zur Ackerschlagkartei „Mein Acker“. Damit ist eine Dokumentation jetzt auch per App möglich.
Android https://play.google.com/store/apps/details?id=de.maschinenring.meinacker
Apple https://apps.apple.com/de/app/meinacker-maschinenring/id1502081843
Betriebshilfseinsätze in Betrieben mit Schweinehaltung
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Afrikanische Schweinepest (ASP)
Um eine Einschleppung der ASP in schweinehaltende
Betriebe zu verhindern, sind seitens aller
Ersatzkräfte
folgende Maßnahmen zu beachten:
- Die Betriebshelferin/der Betriebshelfer darf 48 Stunden vor Einsatzbeginn der Betriebshilfe keinen Kontakt zu Schweinen
haben.
- Die Ersatzkraft darf (im privaten Bereich) wenn möglich keine Jagd auf Schwarzwild ausüben und 48 Stunden vor dem Einsatz
keinen Kontakt mit Jägern haben, ansonsten erfolgt ein Einsatz nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmers.
- Fahrzeuge, die in Forsten oder bei der Jagd eingesetzt werden, sind von Schweinehaltungsbetrieben
fernzuhalten.
- Eine Unterweisung ist durch das landwirtschaftliche Unternehmen vor dem Einsatzbeginn u. a. zu ASP-Übertragungsrisiken
durchzuführen.
- Hygienevorgaben für Tätigkeiten der Betriebshilfe gibt der Unternehmer je nach betriebsspezifischer Gefährdungsbeurteilung
vor. Hygienestandards sind z. B. das Duschen vor dem Betreten und beim Verlassen des Stalles sowie die betriebseigene Schutzkleidung.
- Der Unternehmer hat die Schweinehaltungshygieneverordnung zu beachten und auf die Einhaltung durch die Ersatzkraft hinzuwirken.
- Zusätzlich wird auf die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung verwiesen.
- In Seuchengebieten sind Anordnungen der zuständigen Veterinärbehörde zu beachten.
MASCHINEN- UND BETRIEBSHILFSRING
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Wir möchten ausdrücklich auf die Einhaltung der Hygiene Maßnahmen und der Empfehlungen
der LBG im Zusammenhang mit der ASP hinweisen.
Diese Empfehlungen sind in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung einer
Einschleppung durch BHH Ersatzkräfte zu beachten!
Ergänzend verweisen wir auch auf die Checkliste des Friedrich-Löffler-Institutes und die Broschüre des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft zum Schutz vor Tierseuchen. Diese sind im Internet abrufbar
(siehe folgende Links):
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html
Bodenverbesserung durch Erdaushub
Die meisten Gemeinden im Landkreis haben aufgrund von strengeren EU-Richtlinien den Betrieb von Lagerplätzen für Erdaushub schrittweise seit 2009 aufgegeben. Die Kosten für Gutachten bzw. Abdichtungen waren häufig zu hoch.
Heute stellt Erdaushub deshalb zunehmend ein Problem dar, das hohe Entsorgungskosten verursachen kann.
Dabei kann es auf landwirtschaftlichen Flächen aber durchaus sinnvoll sein, unbelastetes Material zum Zweck der Bodenverbesserung oder der Bewirtschaftungsverbesserung aufzunehmen.
Bei Interesse informieren wir Sie gerne über den Bezug und die richtige Vorgehensweise.
Zum Verkauf:
Fella Frontmähwerk / Trommelmähwerk
KM 250 F
Arbeitsbreite 2,50 Meter
Kontakt: 09747 526
Mulchgerät
Arbeitsbreite ca. 1 Meter
Das Gerät ist in einem sehr guten Zustand und wurde selten genutzt.
Kontakt: 09736 75 0310 (Fr. Danz) oder 09732 912321 (Hr. Haas)
Warmwasserspeicher
von Stiebel Eltron 80 L, 3 Jahre alt.
Neupreis: 950,00 €
Verkaufspreis: 270,00 €
Nähere Informationen erhalten Sie
unter 0151 23 62 97 67
Ansprechpartner e.V.:
Julia Wehner: 09736 75195-0
Fax: 09736 75195-9
E-Mail: info@maschinenring-kg.de
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