Auf Grund veränderter Richtlinien entsprechen herkömmliche Drei-Kammer-Gruben allein nicht mehr den wasserrechtlichen Anforderungen. Das abfließende Überwasser muß einen weiteren Klärprozess durchlaufen. Hausbesitzer, die nicht an ein Kanalisationssystem angeschlossen sind, müssen sich um eine Kleinkläranlage bemühen.
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